Juniorretter
ab vollendetem 11. Lebensjahr
Sammeln erster Erfahrungen in der Gefahrenbewältigung im Wasser, sowie mit dem Erkennen von leichten Gefahren. Erlernen der Notfallkette.

Helferschein
ab vollendetem 13. Lebensjahr
Erlernen der Grundlagen des Rettungsschwimmens und der wasserrettungsspezifischen Erste Hilfe.

Retterschein
ab vollendetem 16. Lebensjahr
und Besitz des Helferscheines
Ausbildung zum selbstständigen Rettungsschwimmer. Der Leistungsschein befähigt den Rettungsschwimmer zum Führen anderer Helfer.

Lifesaver
ab vollendetem 17. Lebensjahr
und Besitz des Retterscheines
Fortgeschrittener Rettungsschwimmer, der Rettungstechniken teilweise auf Zeit schaffen muss.

Schwimmlehrer
für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Rettungsschwimmlehrer
für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 19. Lebensjahr
