Frühschwimmer
keine Altersbegrenzung
- 25 m Schwimmen in beliebiger Schwimmart
- Kenntnis von 5 Baderegeln
- Sprung vom Beckenrand ins Wasser

Freischwimmer
ab vollendetem 7. Lebensjahr
- 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln

Fahrtenschwimmer
ab vollendetem 9. Lebensjahr
- 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
- 10m Streckentauchen
- Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes;
- 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
- Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
- Kenntnis der 10 Baderegeln

Informationen für Polizeianwärter: Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation „Fahrtenschwimmer“ oder höherwertig – erforderlich ist. Im Sinne der Kooperation zwischen der Landespolizeidirektion und der Wasserrettung bieten wir auf Anfrage Termine zur Prüfungsabnahme an.
Allroundschwimmer
ab vollendetem 11. Lebensjahr
- 200 m in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
- 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
- 10m Streckentauchen
- Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5kg schweren Gegenstandes
- 25m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
- Kenntnis der Selbstrettung
- Kenntnis der 10 Baderegeln
