Schwimmen

Frühschwimmer

keine Altersbegrenzung

  • 25 m Schwimmen in beliebiger Schwimmart
  • Kenntnis von 5 Baderegeln
  • Sprung vom Beckenrand ins Wasser

Freischwimmer

ab vollendetem 7. Lebensjahr

  • 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • Sprung aus ca. 1 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Fahrtenschwimmer

ab vollendetem 9. Lebensjahr

  • 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • 10m Streckentauchen
  • Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes;
  • 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Informationen für Polizeianwärter: Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation „Fahrtenschwimmer“ oder höherwertig – erforderlich ist. Im Sinne der Kooperation zwischen der Landespolizeidirektion und der Wasserrettung bieten wir auf Anfrage Termine zur Prüfungsabnahme an.


Allroundschwimmer

ab vollendetem 11. Lebensjahr

  • 200 m in zwei Lagen (100 m Brust, 100 m Rücken)
  • 100 m Schwimmen in beliebigem Stil in 2:30 Minuten
  • 10m Streckentauchen
  • Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5kg schweren Gegenstandes
  • 25m Transportieren (Ziehen) einer gleich schweren Person
  • Kenntnis der Selbstrettung
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

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