Mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II – 32/2019 wurde die letzte Schifffahrtsrechtsnovelle-Verordnung kundgemacht. Unter anderem nahm man Änderungen in der Seen- und Flussverkehrsordnung, kurz SFVO, vor, die ab Februar 2019 gelten.

Die SFVO definiert im Allgemeinen sämtliche Bestimmungen der Schifffahrt auf Österreichs Seen- und Flüssen, die keine Wasserstraßen sind. Es wurde darin u.a. neu geregelt, dass Wasserrettung und Feuerwehr im Einsatz das so genannte „blaue Funkellicht“ zeigen müssen. Erst im Jahr 2013 wurden alle Einsatzboote von Blaulicht auf Rotlicht umgerüstet. In dieser Zeit (2013-2018) war es nur Wasserfahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) vorbehalten, das Blaulicht in Dienstausübung zu führen. Derzeit sind unsere Nautiker mit den Rück-/Umbauarbeiten beschäftigt. In Zukunft werden auch unsere Boote im Einsatz wieder mit eingeschaltetem Blaulicht zu sehen sein. Es gilt dann wie im Straßenverkehr bitte Platz machen und die Einsatzkräfte ungehindert passieren lassen. Das gesamte BGBl. II – 32/2019 zum Nachlesen findest du hier: Schifffahrtsrechtsnovelle-Verordnung 2018

Vergleich: Boot mit Blaulicht und die bisherige rote Funkellicht


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