Grundtauchschein

(ÖWR Taucher *)

(selbständiger Taucher)

Vorbedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Absolventen des Schnorchelscheines II, welche im Besitz des Retterscheines sind, einen Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung vorlegen können und aktiv im ÖWR-Einsatzdienst mitwirken. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 10 Tauchgängen (davon drei in Tiefen zwischen 15 und 20 m) im Ausmaß von drei Pressluftstunden zu erbringen (im Freiwasser).

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