Tauchlehrer 1. Stufe

(ÖWR Tauchlehrer *)

(Tauchausbilder 2. Stufe)

Vorbedingungen:
Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrerassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen).

Hier geht es zum Tauchlehrer ** (2. Stufe) bzw. Tauchlehrer *** (3. Stufe).

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