(ÖWR Taucher ***)
(Tauchausbildner 1. Stufe)
Vorbedingungen:
Assistentenanwärter dürfen nicht kürzer als ein Jahr im Besitz des Tauchscheines ÖWR Taucher** sein. Sie müssen nach dieser Prüfung mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen) absolviert haben, wovon zumindest 20 eine Tiefe zwischen 30 und 40 m erreichten und die restlichen nicht weniger als 10 m tief waren; außerdem ist die Durchführung von zumindest drei 40-m-Abstiegen in den letzten sechs Monaten nachzuweisen.