Jeder Schiffsführer trägt die gesamte Verantwortung für Mannschaft und Boot. Der ÖWR-Schiffsführer muss daher zusätzlich zum notwendigen Schiffsführerpatent, ausgebildeter Rettungsschwimmer sein und eine „Selbstfahrerprüfung“ ablegen um die sogenannte ÖWR-Selbstfahrgenehmigung zu erlangen.
Die Ausbildung zum Schiffsführer durchläuft folgende Schritte:
- Durch Nautikinstruktoren und erfahrene/kompetente Schiffsführer des ÖWR-Landesverbandes werden die Schiffsführer-Anwärter in den Einsatzstellen entsprechend ausgebildet und vorbereitet.
- Alle 2 Jahre findet ein 2-tägiges Seminar für die SF-Anwärter statt. Dieser Kurs beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil.
Der Schiffsführerunterricht beinhaltet folgende Ausbildungsschwerpunkte:- Gesetzeskunde (Schifffahrtsrecht insbesondere die Seen- und Flussverkehrsordnung
- Motorenkunde und Schiffsbautechnik
- Praktische Seemannschaft (Knotenkunde, Manöver usw.)
- Sicherheits- und Risikoanalyse für Nautiker
- Prüfung durch die Organe der Kärntner Landesregierung zum „Schiffsführerpatent 10m Seen und Flüsse“:
- Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
- Nach erfolgreicher Prüfung dürfen die Schiffsführer unter Aufsicht eines erfahrenen Schiffsführers mit Selbstfahrgenehmigung Einsatzboote der Wasserrettung führen.
- Weitere Ausbildung in den Einsatzstellen in Theorie und Praxis
- siehe Richtlinie für Selbstfahrgenehmigung
- Der Einsatzstellenleiter oder der Nautiker der jeweiligen Einsatzstelle beantragt die Selbstfahrgenehmigung (SFG) beim Landesnautiker.
Voraussetzungen (Auszug aus den Nautik-Richtlinien für ÖWR Rettungs-/Einsatzboote Punkt 4)- Besitz des ÖWR-Retterscheines (in Ausnahmefällen: Helferschein)
- Mindestens 1-jähriger Besitz des Schiffsführerpatents
- 1-jährige Mitarbeit bei Bootsdiensten unter Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Schiffsführers
- Teilnahme an einem nautischen Seminar
- Kenntnisse des Motors sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.)
- Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.)
- Richtiges Verhalten bei Personenrettungen und Sachbergungen
- Länderbezogene Anforderungen
- Schriftlicher Praxis/Schulungsnachweis (Formular N1b/N2a)
- Kopie des Schiffsführerpatentes
- Nachtfahrten und Fahrpraxis bei widrigen Verhältnissen
- Positive Absolvierung des LV-Abschlussseminars „Einsatzkraft“
Mit Erhalt der Selbstfahrgenehmigung ist der Schiffsführer berechtigt ÖWR-Einsatzboote selbstständig zu führen. Eine weitere Ausbildungsmöglichkeit im Referat Nautik ist der sogenannte „Nautikinstruktor“. Dabei handelt es sich um Lehrer, die die Bootsführerausbildung durchführen. Die Prüfung zum Nautikinstruktor findet vor einer Bundeskommission statt. Nähere Informationen zu dieser Ausbildungsstufe sind auf Nachfrage beim Landesreferent für Nautik erhältlich.