Fahrtenschwimmer

ab vollendetem 9. Lebensjahr

  • 15 min. Dauerschwimmen in beliebigem Stil
  • 10m Streckentauchen
  • Einmaliges Tieftauchen (ca. 2m) und Heraufholen eines ca. 2,5 kg schweren Gegenstandes;
  • 50 m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit
  • Kopfsprung aus ca. 1 m Höhe oder beliebiger Sprung aus 3 m Höhe ins Wasser
  • Kenntnis der 10 Baderegeln

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zur Ausbildung zur Polizeianwärterin bzw. zum Polizeianwärter: Seit der Novellierung des Polizei-Aufnahmeverfahrens durch das Bundesministerium für Inneres müssen alle Kandidaten Schwimmkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Festgelegt wurde seitens BM.I, dass dafür zumindest die Qualifikation „Fahrtenschwimmer“ nach den Österr. Schwimmabzeichen (ÖSA) – oder höherwertig – erforderlich ist. Im Sinne der Kooperation zwischen der Landespolizeidirektion Kärnten und der Wasserrettung Kärnten bieten wir auf Anfrage Termine zur Prüfungsabnahme beispielsweise in der Kärnten-Therme oder an den Seen an und unterstützen Sie hiermit bei der Aufnahme in die polizeiliche Ausbildung. Bei den Prüfungsterminen werden die o.a. Kenntnisse überprüft und schriftlich bestätigt – es handelt sich hierbei um keine Ausbildungsmaßnahme in Kursform. Allgemeine Anfragen zu diesem Thema richten Sie bitte per E-Mail an das Büro des LV Kärnten.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Detailinformationen unter dem Menüpunkt „Termine„. Für Rückfragen steht Ihnen die durchführende Einsatzstelle gerne zur Verfügung. Zu jeder Prüfung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich, da diese in Kleingruppen und ggf. gestaffelt durchgeführt werden. Wir bitten Sie weiters, das Anmeldeformular ausgefüllt mitzubringen.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen auf unserer Webseite den besten Service zu ermöglichen. Wenn sie auf OK drücken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.