COVID-19: Erste kleine Lockerungen innerhalb der Wasserrettung

Einschränkungen bei internen Kursen und externen Ausbildungen bleiben vorerst bestehen.

Nachdem aktuell die Zahlen der an COVID-19 infizierten Personen in Kärnten stark rückläufig sind und die Bundesregierung die einschränkenden Maßnahmen schrittweise lockert, bereitet sich auch die Österr. Wasserrettung (ÖWR), Landesverband Kärnten, auf die Lockerungen vor. Bei den Schwimm- und Rettungsschwimmkursen kommt es aber weiterhin zu Einschränkungen.

Aufgrund der geltenden Abstandsregelungen können bis auf weiteres bedauerlicherweise keine Anfänger-, Fortgeschrittenen- und Rettungsschwimmkurse in den Hallen- oder Strandbädern abgehalten werden. Gleiches gilt vorerst auch für Prüfungsabnahmen der Österr. Schwimmabzeichen (Fahrtenschwimmer usw.).

Absage Jugendlager am Hafnersee: Das Jugendlager am Hafnersee, an welchem 120 Kinder und Jugendliche alljährlich teilnehmen, muss leider ebenfalls abgesagt werden. Bei den verschiedenen praktischen Übungen, Nächtigungen in den Zelten usw. kann der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden.

Die ÖWR ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Prävention des Ertrinkungstodes bewusst, jedoch ist der reguläre Kursbetrieb nicht mit den geltenden, verordneten Maßnahmen des Gesundheitsministeriums in Einklang zu bringen. Des Weiteren haben der Schutz der eigenen Einsatzkräfte und die Aufrechterhaltung des Einsatzdienstes oberste Priorität.

Die Einsatzbereitschaft ist in Kärnten grundsätzlich schon seit Beginn der „Corona-Krise“ gegeben – die Einsatzboote sind im Wasser, die Mannschaft ist gerüstet. Es ist jedenfalls von größter Bedeutung, dass es zu keiner Ansteckung innerhalb des Einsatzpersonals kommt. Entsprechende Schutzvorschriften und präventive Maßnahmen steuern dem entgegen. Um die Abläufe wieder routinemäßig zu trainieren, werden ab Mai wieder Übungen in Kleingruppen unter Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen und Empfehlungen der Bundesregierung abgehalten. Dies betrifft allerdings nur wichtige, interne Fort- und Weiterbildungen.

Eigene, größere Veranstaltungen und Feste werden verschoben oder für dieses Jahr gar abgesagt. Keine Kurse sowie nicht stattfindende Wassersportveranstaltungen, bei denen die ÖWR-Einsatzkräfte für die Sicherheit der Teilnehmer sorgen, minimieren auch die Einnahmen der ehrenamtlich tätigen Rettungsschwimmer. Neben Mitteln aus dem Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz ist man bei der ÖWR vor allem auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Kursgebühren oder Ambulanzdiensten angewiesen.

Die Lage wird seitens der Führungskräfte der Wasserrettung stets evaluiert und an die Maßnahmen, Verordnungen und Empfehlungen angepasst. Die ÖWR Kärnten ersucht um Verständnis für aktuelle Situationen, die für alle eine schwierige ist.

Im Notfall können Sie die Wasserrettung in Kärnten wie gewohnt über den NOTRUF 130 (Landesalarm- und Warnzentrale) oder über 144 (Rotes Kreuz) alarmieren.

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