Update 16.08.2023: Die von Schifffahrtsbehörden bzgl. des Hochwassers verordnete Einschränkungen am Wörthersee wurden aufgehoben.

Nach Befahrung durch Sachverständige, Wasserpolizei und Wasserrettung und Übermittlung der Erkenntnisse an die Behörden, folgte eine Evaluierung. Man kam zum Entschluss, dass das Fahrverbot aufgehoben werden kann. Es gilt bis auf Weiteres eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorfahrzeuge am See (10 km/h). Das Verbot für das Schleppen von Personen am See (Ringe, Banane etc.) bleibt weiterhin aufrecht. Zudem sind die Fahrten so zu gestalten, dass Wellenschlag möglich reduziert wird.

Einsatzfahrzeuge und Schiffe der Linienschifffahrt sind ausgenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Kärnten: Wetterlage 23: Fahrverbot am Wörthersee aufgehoben – Geschwindigkeitsbegrenzung gilt

Die aktuellen Bestimmungen entnehmen Sie bitte stets der Homepage des Landes Kärnten!


Update 11. Aug.: Wetterlage 28: Geschwindigkeitsbegrenzung weiter gelockert

„Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr sowie zur Erbringung sonstiger gewerblichen Leistungen mit Fahrzeugen und zwar zum Schleppen von Wasserschisportlern und sogenannten Fungeräten“. Das Schleppen mit Fungeräten mit hoher Verdrängung (Wakesurfen, Wakeboarden) bleibt allerdings untersagt. Außerdem ist eine erweiterte Uferschutzzone von 300 Metern einzuhalten.


Update 16. Aug.: Wetterlage 31: Vorsorgliche Testung des Trinkwassers

„Die schifffahrtspolizeilichen Maßnahmen am Wörthersee, die aufgrund des Hochwassers verordnet wurden, sind heute, Mittwoch, aufgehoben worden. Es handelt es sich dabei etwa um die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für motorbetriebene Wasserfahrzeuge und das Verbot des Schleppens von Fungeräten mit hoher Wasserverdrängung (Wakesurfen, Wakeboarden).“

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